Gore REACH Informationen
Bei Gore nehmen wir unseren Ruf als Produktführer ernst, indem wir bestrebt sind ständig neue Produkte und bessere Lösungen zu bieten. Hinter jedem Produkt und jeder Technologie steht das uneingeschränkte Versprechen für Leistung und Zuverlässigkeit. Als Unternehmen, das auf die Wissenschaft setzt, befürworten wir das Anliegen der REACH-Vorschriften der EU. Die Abkürzung REACH beruht auf den englischen Bezeichnungen für Registrierung, Bewertung, und Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe. REACH soll Mensch und Umwelt den größtmöglichen Schutz bieten, gleichzeitig jedoch Wettbewerbsfähigkeit und Innovation im Markt fördern. Wir freuen uns mitteilen zu können, dass Gore die erste Phase des REACH-Projekts, das Vorregistrierungsverfahren, erfolgreich abgeschlossen hat.
Unsere Hauptlieferanten haben uns schriftliche Zusicherungen bezüglich ihres Vorregistrierungsstatus gegeben. Wir sind zuversichtlich, dass REACH weder signifikante Störungen in unserer Lieferkette verursachen, noch unsere Fähigkeit, Qualitätsprodukte herzustellen und zu liefern, beeinträchtigen wird.
Kundenmitteilung
Gore hat das Vorregistrierungsverfahren für REACH erfolgreich abgeschlossen.
- Unsere Hauptlieferanten in Europa haben uns schriftlich bestätigt, dass sie selbst bzw. ihre eigenen Lieferanten die Vorregistrierung abgeschlossen haben.
- In einigen Fällen haben wir eine Bestätigung, dass es sich um Ausnahmen im Sinne der Anhänge IV/V handelt.
- Soweit erforderlich haben wir die von uns importierten Stoffe vorregistriert.
Wir sind uns bewusst, dass wir gemäß Artikel 33 der REACHVorschriften verpflichtet sind, die uns vorliegenden Informationen über die auf der Kandidatenliste aufgeführten Stoffe, von denen unsere Produkte mehr als 0,1 % enthalten, an die Abnehmer unserer Produkte weiterzugeben.
Lieferantenmitteilung
Wir bitten unsere Lieferanten, zusammen mit Gore dafür Sorge zu tragen, dass die Anwendungen durch Gore als „identifizierte Anwendungen“ bei der Registrierung durch unsere Lieferanten mit aufgeführt werden. Wenn Sie sich umfassend über die Umsetzung der REACH-Vorschriften informieren möchten, bitten wir Sie, den von der Europäischen Chemikalienagentur erstellten REACH Navigator zu konsultieren: http://guidance.echa.europa.eu/navigator_de.htm
Links zu externen Behörden
Europäische Kommission
http://ec.europa.eu/enterprise/reach/index_de.htm
Offizielles Informationsportal der Generaldirektion Unternehmen und Industrie
Europäische Chemikalienagentur
http://ec.europa.eu/echa/
Die ECHA-Website ist der zentrale Einstiegspunkt für Informationen über REACH.
REACH Navigator der Europäischen Chemikalienagentur
http://guidance.echa.europa.eu/navigator_de.htm
Der Navigator hilft der Industrie nicht nur, ihre sich aus REACH ergebenden Verpflichtungen festzustellen, sondern enthält auch einen angemessenen Leitfaden dazu, wie diese Verpflichtungen zu erfüllen sind.
Europäische Chemikalienagentur FAQs
http://echa.europa.eu/reach/faq_en.asp
Die FAQs (Fragen und Antworten) betreffen REACH, den Leitfaden und die Agentur. Die FAQs wurden auf Grundlage der Fragen zusammengestellt, die bei der ECHA und den nationalen Helpdesks der Mitgliedstaaten der Europäischen Union eingingen.
CEFIC and REACH
http://www.cefic.org/Templates/shwStory.asp?NID=494&HID=494
Der European Chemistry Industry Council will dazu beitragen, dass REACH funktioniert. Deshalb trägt er aktiv dazu bei, Unternehmen zu helfen, die sich aus den REACH-Vorschriften ergebenden Anforderungen zu erfüllen.